Die Solawi ist keine gewinnorientierte Firma. Wichtig ist nur , dass durch alle Beiträge insgesamt die Finanzierung für das Anbaujahr gesichert ist. Der dafür notwendige monatliche Mindestbeitrag wird „Richtsatz“ genannt und von den Gemüsebauern und den anwesenden Teilnehmern auf der Vollversammlung festgelegt (siehe Monatlicher Beitrag).
Die individuellen Monatsbeiträge können grundsätzlich von den Teilnehmern selbst festgelegt werden. Der gemeinschaftlich beschlossene Richtsatz kann aber nur auf der Vollversammlung unterboten werden. Alle Teilnehmer, die innerhalb eines Jahres einsteigen oder nicht auf der Vollversammlung waren, bezahlen mindestens den Richtsatz.
Die durchschnittliche Höhe der individuellen Gebote für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 auf der letzten Vollversammlung am 21.02.2020 betrugen
Die beiden Richtsätze wurden festgelegt auf
Der Bericht über die Vollversammlung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 ist im Blog nachlesbar.