Der monatliche Beitrag

Diese Seite erklärt, wie der monatliche Beitrag zustande kommt.

Die Solawi ist keine gewinnorientierte Firma. Voraussetzung für ihr bestehen ist allerdings, dass durch die Beiträge der Teilnehmer die Finanzierung für das gesamte Anbaujahr gesichert ist. Der dafür pro Teilnehmer notwendige monatliche Mindestbeitrag wird „Richtsatz“ genannt. Individuelle Beiträge können aber über oder unter dem Richtsatz liegen.

 

Die Beiträge bezahlen nicht das Gemüse („Das Gemüse hat keinen Preis“), sondern finanzieren in Gemeinschaft den gesamten Betrieb der Solawi für ein Jahr. Die Solawi muss in diesem Zeitraum die Produkte nicht auf einem Markt anbieten und kann so unabhängig von Marktzwängen arbeiten, nämlich „solidarisch“. Siehe Warum Solawi, was wir darunter verstehen. Wir (Bauern und Teilnehmer) entscheiden gemeinsam, wieviel Geld zur Verfügung steht und auf welche Art es genutzt wird.

 

Den zur Zeit gültigen Richtsatz kann man auf der Seite Aktueller Richtsatz nachlesen.

Vollversammlung und Bieterrunde

Einmal im Jahr treffen sich alle interessierten Teilnehmer zu einer Vollversammlung. Dort berichten die Gemüsebauern vom letzten Jahr und stellen die wirtschaftliche Situation und die Planung für das nächste Wirtschaftsjahr vor.

 

Aufgrund dieser Informationen bestimmen die Teilnehmer dann

  • gemeinsam den neuen Richtsatz für den kleinen und den großen Anteil
  • individuell ihren eigenen monatlichen Beitrag für das nächste Anbaujahr.

Der Richtsatz

Der Richtsatz ist der Betrag pro Teilnehmer, mit dem die Solawi für das nächste Wirtschaftsjahr finanziert wäre.

 

Je nach wirtschaftlicher Situation können manche Teilnehmer pro Monat mehr beitragen, manche weniger. Um errechnen zu können, ob die Finanzierung für das nächste Wirtschaftsjahr durch die Beiträge gedeckt ist, müssen die Beiträge aller Teilnehmer bekannt sein. Weil die nicht-anwesenden Teilnehmer keinen Betrag nennen können, wird für sie der Richtsatz angenommen. Damit diese Annahme sich nicht im Nachhinein ändert, kann der Richtsatz nur auf der Vollversammlung unterboten werden.

 

Der Richtsatz dient außerdem als Orientierung für die Bieterrunde.

Die Bieterrunde

Alle Teilnehmer geben einen Zettel mit Namen und dem monatlichen Geldbetrag ab, mit dem sie bereit sind, sich für das nächste Anbaujahr zu beteiligen. Der Betrag kann über oder unter dem vorher ermittelten Richtsatz liegen. 

 

Sollten die Gebote der Bieterrunde für das Fortbestehen der Solawi nicht ausreichen, wird eine weitere Bieterrunde gestartet. Das ist allerdings noch nicht vorgekommen. In der Regel liegen die Gebote im Durchschnitt über dem Richtwert.

 

In der Bieterrunde kann jeder anwesende Teilnehmer selbst bestimmen, mit wieviel Geld er sich monatlich am Fortbestehen der Solawi beteiligen möchte.  Dabei kann er seine eigene wirtschaftliche Situation berücksichtigen: Nicht alle Teilnehmer müssen den selben Monetären Beitrag leisten, solange insgesamt genug Geld zusammen kommt. Auf diese Weise wird auch Menschen der Bezug von solidarisch produziertem Gemüses ermöglicht, die den Richtsatz nicht aufbringen können.

Zusammenfassung

  • Der monatliche Beitrag wird  von Teilnehmern und Bauern gemeinsam auf der jährlichen Vollversammlung in Form eines  Richtsatzes und individueller Gebote festgelegt
  • Alle Anwesenden beteiligen sich monatlich in Höhe ihres individuelles Gebots.
    Die Höhe des Gebots kann jeder für sich selbst anhand des Richtsatzes, aber vor allem anhand seiner eigenen finanziellen Möglichkeiten bestimmen. Der gebotene Betrag kann über oder unter dem Richtsatz liegen.
  • Alle Nicht-Anwesenden bezahlen den von den Anwesenden festgelegten Richtsatz. Der Richtsatz ist das Ersatz-„Gebot“ für alle nicht-anwesenden Mitglieder, weil mit einem konkreten Betrag gerechnet werden muss um zu wissen, ob genug Geld für eine Wirtschaftsjahr zusammenkommt.
    Das bedeutet aber auch, daß sich die Beitragshöhe für das nächste Wirtschaftsjahr für alle automatisch ändert, die kein anderslautendes Gebot auf der Vollversammlung abgegeben haben. Achtung: Zum Zeitpunkt der Vollversammlung ist die Kündigungsfrist für das nächste Wirtschaftsjahr aber schon abgelaufen. Wer fürchtet, dass der Richtsatz zu hoch für das eigene Budget sein wird, kann auf der Vollversammlung ein niedrigeres Gebot für das nächste Wirtschaftsjahr abgeben! Das können wir uns als Gemeinschaft leisten, solange insgesamt die Finanzierung gesichert ist.

Kontakt

Solawi Oberellenbach

Günter und Dörte Hufmann

Oberer Erlenbach 23

36211 Alheim-Oberellenbach

 

Fon +49 5664/938797

Mobil +49 173 587 3338

Fax +49 5664 28295359

info (at) solawi-oberellenbach.de

 

IBAN: DE71 4306 0967 0025 4633 01

                                     DE-ÖKO-022

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Solawi-Kalender
Unser Kalender für das Jahr 2021
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Solawi-Knigge
Anleitung zum Gemüsepacken
(Zettel aus der Verteilstelle)
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